Versicherte anderer privater und gesetzlicher Krankenkassen konnten in den vergangenen Monaten mit zunehmender Häufigkeit die Gutachtenkosten im Sinne von Einzelfallentscheidungen erstattet bekommen. Falls Sie bei Ihrer Krankenversicherung wegen einer Kostenübernahme für das Gutachten anfragen wollen, weisen Sie bitte darauf hin, daß die Rechnungsstellung nicht nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erfolgt, sondern als Pauschalbetrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer durch die MedGutachten GmbH.
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist bei Zweitmeinung-Schulteroperation von großer Bedeutung.
Bei der Registrierung bei Zweitmeinung-Schulteroperation geben Sie Ihren frei wählbaren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, mit dem Sie sich in Ihrem persönlichen und geschützten Bereich anmelden können. Bitte achten Sie dabei auf die Sicherheit Ihres Passwortes – wählen Sie eine mindestens 6-stellige Zahlen-Buchstabenkombination.
Auf Ihren persönlichen und kennwortgeschützten Bereich haben nur Sie persönlich Zugriff. Deshalb sollten Sie Ihre Zugangsdaten unbedingt sorgfältig und geschützt aufbewahren und sie nicht an Dritte weitergeben.
Bei der Datenübermittlung von personenbezogenen Daten und den Angaben zu Ihrem Krankheitsbild über die Internetplattform Zweitmeinung-Schulteroperation kommt eine 256-Bit-Verschlüsselung zum Einsatz, die auf dem bekannten und bewährten SSL-Protokoll (SSL = secure socket layer) basiert. Das Bestehen der gesicherten Internetverbindung ist für Sie an der Internetadresse (URL) in der Adresszeile des jeweils verwendeten Internetbrowsers zu erkennen. Das bekannte http wird um ein „s“ erweitert (also https), das für secure (engl. für sicher) steht.
Unsere ausführlichen Datenschutzhinweise können Sie unter dem untenstehenden Link „Datenschutzerklärung“ einsehen. Hierüber können Sie diese Datenschutzhinweise jederzeit aufrufen, speichern und ausdrucken.
Alle persönlichen Daten werden nach Erstellung des Gutachtens wieder von unserem Server gelöscht.
Wir weisen darauf hin, dass auch bei Verwendung sicherer Technik und bei Beachtung aller Sorgfalt keine absolute Datensicherheit garantiert werden kann.
Stand 16.12.2021
Erforderliche Unterlagen
Zur Erstellung eines aussagekräftigen Zweitmeinungs-Gutachtens auf der Basis Ihrer übermittelten Informationen sollten Sie neben dem Online Fragebogen nach Möglichkeit folgende Unterlagen hochladen:
• MRT-Bilder (digital, entweder als "komprimierte" Datei der CD, oder besser die Online-Zugangsdaten zum Patientenportal auf dem "Cloud-Speicher" des Radiologen)
• Arztbriefe/ Diagnosen der vorbehandelnden Kollegen (schriftlich, als Scan)
• MRT-Befund des Radiologen (schriftlich, als Scan)
• Röntgen- oder CT-Bilder (digital)
• Röntgen- oder CT-Befund des Radiologen (schriftlich, als Scan)
• Laborbefunde
• Digitale Fotografien der betroffenen Schulter
Die Bedeutung der Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens nimmt von oben nach unten ab. Von entscheidender Bedeutung sind die MRT-Aufnahmen der Schulter. Diese sind die Grundlage der Auswertung. Sollten sonstige Dokumente nicht verfügbar sein, kann die Aussagekraft des Gutachtens möglicherweise leicht gemindert sein.
Technischer Hinweis
Schriftliche Unterlagen können in elektronischer Form (als Scan oder Digitalfoto) übermittelt werden.
Bildunterlagen können als "komprimierte" ZIP-Datei der Komplett-CD des Radiologen oder als Einzelbilder (im jpg-Format) von Ihrem PC auf diese Internetseite hochgeladen werden. Besonders unkompliziert ist es, die Online-Zugangsdaten zum Patientenportal des Radiologen (sog. "Cloud-Speicher") im geschützten Uploadbereich als Scan oder Foto zur Verfügung zu stellen. Wir können die Bilder dann unter Wahrung des Datenschutzes online einsehen und bewerten. Genauere Informationen erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung im Upload-Bereich von Zweitmeinung-Schulteroperation.